Im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften hat die Westklinik Dahlem eine Beauftragte für Medizinproduktesicherheit bestellt.
Hintergrund dafür sind die Änderungen im deutschen Medizinprodukterecht. Diese sind zum 1. Januar 2017 mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften umgesetzt worden. Ziel ist die weitere Verbesserung der Patienten- und Anwendersicherheit.
So schreibt die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vor, dass eine sachkundige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung diese Aufgabe übernimmt.
Die Aufgaben der Beauftragten für Medizinproduktesicherheit sind:
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
E-Mail: medizinproduktesicherheit@westklinik-dahlem.de